Die Ware ist ordnungsgemäß in den europäischen Verkehr
gebracht worden (§ 24 Abs. 1 Markengesetz).
Es werden keine Rechte Dritter verletzt und daher auf dem europäischen Markt frei verkäuflich.
Dies wird mir auf jeder vorliegenden Handelsrechnung vom Großhändler bestätigt.
Der Name „ Gant“ ist rechtlich geschützt und wird hier nur verwendet,
weil er Bestandteil der angebotenen Ware ist.