Hinweise zum Batteriegesetz
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien
dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir sind als Vertreiber von
Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit
eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf
die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Altbatterien
können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)
gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen
besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005
Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr
als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem
Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und
"Hg" für Quecksilber.
Wir sind gemäß
der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet,
Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der
flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales
System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und
für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.
Wir
nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen
kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die
Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden
von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der
Verpackungsverordnung entsorgt.