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Sie bieten auf eine bedeutende völkerrechtliche Handschrift von 1932/1933.

Enthält Mitschriften aus den völkerrechtlichen Seminaren der Universität Göttingen, gehalten von Prof. Herbert Kraus (1884-1965), Gründungsdirektor des Instituts für Völkerrecht der Georg-August-Universität Göttingen.

Prof. Kraus richtete 1930 das "Seminar für Völkerrecht und Diplomatie" an der Georg-August-Universität Göttingen ein (Vorläufer des späteren Instituts für Völkerrecht).

Mit eigenhändigem Besitzeintrag "Von mir erworben und mein Eigentum. H. Kraus 25.8.32."

Zu jeder Sitzung gibt es Teilnehmerlisten mit eigenhändigen Signaturen der Anwesenden sowie Niederschriften von Vorträgen, oft mit Wiedergabe der anschließenden Diskussion.

Auch die Meinung von Prof. Kraus wird öfter genannt; in der letzten Sitzung (13. Dezember 1933) überraschend "staatstreu": "Herr Professor Kraus ergänzt, dass auch für solche Studenten, die sich mit anscheinend völlig abstrakter Wissenschaft beschäftigen, das völkische Denken außerordentlich wertvoll ist, da jeder in seinem Berufe daran mithelfen muß, die nationalsozialistische Weltanschauung zu verwirklichen."

Dabei wurde jede Sitzung von einem anderen Studenten eigenhändig niedergeschrieben (d.h. einem anderen als dem Referenten; meist gab es auch mehr als ein Referat pro Sitzung), es ist also eine Wiedergabe des Inhalts der Vortrags und der Diskussion, keine wörtliche Niederschrift des Vortrags.

Umfang: 157 beschriebene Seiten, davon 130 Seiten mit den Niederschriften der Vorträge.

Format (Außenmaße): 23,5 x 19 x 1,7 cm.

Die Sitzungen sind datiert 14. November 1932 bis 13. Dezember 1933.

Umfasst die Seminare: Völkerrechtliches und diplomatisches Seminar Göttingen (Prof. H. Kraus), Anfänger, WS 1932/33 (8 Sitzungen) // Seminar für Völkerrecht und Diplomatie an der Universität Göttingen (Praktisch-Politische Abteilung), SS 1933 (8 Sitzungen) // Wintersemester 1933/34 (nur die ersten 3 Sitzungen bis 13. Dezember 1933).

Unter den Teilnehmern befinden sich bedeutende Persönlichkeiten wie:

-Dietrich Wilde (Pseudonym Dietrich Güstrow) (1909-1984), dt. Jurist, Strafverteidiger in den Prozessen gegen die Hitler-Attentäter und Stadtdirektor in Peine (mit Vortrag: "Diplomatie und Presse")

-Hans Carl Graf von Hardenberg (1909-1996), dt. Diplomat

-Hans-Otto Meissner (1909-1992), Diplomat und Schriftsteller

-Joachim Stresemann (1908-1999), Sohn des Reichskanzlers Gustav Stresemann (mit Vortrag "Das Problem der Sicherheit in den letzten 5 Jahren der europäischen Politik"; vgl. seine Dissertation "Die Sicherheitsfrage in der Nachkriegszeit", Göttingen 1933)

Besonders hervorzuheben ist Eberhard von Thadden (1909-1964), deutscher Jurist, Referatsleiter in der Gruppe „Inland II“ und Judenreferent im Auswärtigen Amt unter Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop (mit Vortrag "Die Schiedsgerichtsbarkeit").

Mehrere adlige Namen vertreten, u.a. v. Bodelschwingh, M. v. Borcke, Fritz von Hanstein, Walter v. Haxthausen, Frhr. Quadt, Christian v. Savigny, Frhr. v. Ziller... Einige Signaturen für mich nicht lesbar

Von Kraus selbst stammen der Besitzeintrag sowie die ersten Zeilen jedes Sitzungsberichts, einmal auch ein einleitendes Referat.

Einige interessante Referate lauten: Für und wider die Abrüstung. Ein Kollektivreferat [aus der Sicht des Pazifismus, von Deutschland, Frankreich, USA, England, Sowjetunion, mit Bezug auf Völkerbund und Nationalismus...] // Das heutige Spanien (in der "außerordentlichen Sitzung in Verbindung mit der Ibero-Amerikanischen Kolonien") // Das Problem der deutschen Minderheiten in der Tschecheslowakei // Staatlosigkeit // Doppelte Staatsangehörigkeit // Deutschlands Stellung zu Italien // Die Stellung Deutschlands zu England in der neuen Deutschen Außenpolitik // Die Kriegsschuldfrage // "Soll Deutschland aus dem Völkerbund austreten?" // Siedlungsfragen im deutschen Osten // Die Möglichkeiten der Zusammenfassung deutscher Volkstümer in Europa. Die Stellung der wichtigsten Minderheiten in Europa // Presse und Außenpolitik // Über den Aufbau der außenpolitischen Fakultät einer politischen Universität...

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Parallel biete ich eine weitere Handschrift von völkerrechtlichen Seminaren von Prof. Kraus an!

Herbert Kraus (* 2. Januar 1884 in Rostock; † 15. März 1965 in Göttingen) war ein deutscher Völkerrechtler. Er war der Gründungsdirektor des Instituts für Völkerrecht der Georg-August-Universität Göttingen. Aufgrund seiner Gegnerschaft zum Nationalsozialismus befand er sich von 1937 bis 1945 zwangsweise im Ruhestand.
Leben 1884–1919: Nach dem Abitur an der Kreuzschule in Dresden 1903 studierte Herbert Kraus zunächst Geschichte, Kunstgeschichte und Philosophie in Heidelberg, dann Rechtswissenschaften in Leipzig und Berlin. 1907 wurde er in Berlin mit einer strafrechtlichen Dissertation, die von Franz von Liszt betreut wurde, promoviert. Nach dem Referendariat im königlich sächsischen Justizdienst legte er 1911 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Während eines darauf folgenden Studienaufenthaltes an der Columbia University in New York und an der Harvard University fertigte er seine Habilitationsschrift „Die Monroedoktrin und ihre Beziehungen zur Amerikanischen Diplomatie und zum Völkerrecht“ an. Den Winter 1913/1914 studierte er in Paris an der Sorbonne. Im Sommer 1914 erfolgte die Habilitation an der Universität Leipzig.
Während des Ersten Weltkriegs war Kraus in der Zivilverwaltung im besetzten Generalgouvernement Belgien eingesetzt. Von 1917 bis 1919 war er in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes tätig und nahm an den Verhandlungen zum Friedensvertrag von Brest-Litowsk und Friedensvertrag von Versailles teil.
Akademische Laufbahn 1919–1937: Auf eine Tätigkeit als Privatdozent 1919 in Leipzig folgte ab 1920 eine Tätigkeit als außerordentlicher Professor und ab 1923 als ordentlicher Professor an der Albertus-Universität Königsberg. Während seiner Lehrtätigkeit in Königsberg standen staats- und völkerrechtliche Themen im Vordergrund. Im Sommer 1927 lehrte er an der Haager Akademie für Völkerrecht (erneut 1934); auch lehrte er 1924 im Rahmen von Sommerprogrammen in Chicago und Philadelphia. Ebenso unternahm er mehrere Vortragsreisen in die Schweiz und die USA.
1928 nahm er einen Ruf an die Georg-August-Universität Göttingen an, an der er 1930 ein selbständiges Seminar für Völkerrecht und Diplomatie, den Vorläufer des späteren Instituts für Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, einrichtete. Zu seinen dortigen Doktoranden gehörte u.a. der Widerständler Adam von Trott zu Solz. Kraus war Mitglied der Deutschen Staatspartei (DStP).
Zwangspensionierung 1937–1945: Nach der Machtergreifung sah sich Kraus schon ab dem Frühjahr 1933, nach Veröffentlichung seiner Schrift „Die Krise des zwischenstaatlichen Denkens“, nationalsozialistischen Anfeindungen ausgesetzt. In dieser Schrift sprach er sich für die Verbindlichkeit bestimmter ethisch-moralischer Grundsätze und Mindeststandards aus. Er kritisierte zwar den Versailler Friedensvertrag, bezeichnete aber zugleich indirekt Adolf Hitler als „Narr“ (Kraus: „Wer heute, für heute, das tausendjährige Reich proklamiert, ist ein Narr; und ein Staatsmann, welcher den Faktor Zeit nicht richtig in sein Kalkül einsetzt, verkennt grundlegend seine Aufgabe und wird seinem Eid untreu.“ in: Die Krise des zwischenstaatlichen Denkens“ ). Auch kritisierte er in der Folgezeit das Völkerrechtsverständnis Carl Schmitts. Nach starken Anfeindungen wurde Kraus 1937 seiner Ämter enthoben, pensioniert und mit einem Publikationsverbot belegt. Sein Lehrstuhlnachfolger wurde 1940 Ulrich Scheuner.
Kraus unternahm 1937/1938 zunächst Auftragsarbeiten für die Columbia University und arbeitete in der Folgezeit an einem Völkerrechtslehrbuch sowie einer Monographie über Georg Friedrich von Martens, jedoch wurden die Manuskripte dieser Arbeiten während der Luftangriffe auf Dresden am 12. und 13. Februar 1945 zerstört.
Nachkriegszeit 1945–1965: 1945 wurde er wieder in sein Amt als Professor in Göttingen eingesetzt. Er nahm seine Lehrtätigkeit jedoch erst 1947 wieder auf, denn von 1945 bis 1947 war er als einer der Verteidiger von Hjalmar Schacht, ehemaliger Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister unter Hitler, im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher tätig. Wieder in Göttingen widmete er sich dem Wiederaufbau des Instituts für Völkerrecht und beschäftigte sich mit Fragen des Besatzungsrechts und völkerrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Ostgebiete des Deutschen Reichs. Er war Vorsitzender des Sachverständigengremiums der Bundesregierung zum Montanunionsvertrag 1951.
1951 übernahm er die Präsidentschaft des Göttinger Arbeitskreises, der Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Wissenschaftler.
1953 erfolgte seine Emeritierung, die Kraus mit Verweis auf seine vorübergehende Zwangspensionierung erfolgreich bis zum 70. Lebensjahr hinauszögern konnte. Ihm folgte Georg Erler auf den Lehrstuhl nach. 1964 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern des Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
1952 war Kraus Vorsitzender eines Disziplinarausschusses der Georg-August-Universität Göttingen, der im Rahmen des sog. Göttinger Mensurenprozess einen Studenten wegen Mensurenschlagens mit Nichtanrechnung eines Semesters bestrafte. Das Corps Saxonia Göttingen verlieh ihm 1955 die Corpsschleife.
Familie: Sein Vater war der Mathematikprofessor Martin Krause. Kraus war seit 1911 mit der US-amerikanischen Bildhauerin Katherine Tayer Hobson-Kraus (1889–1982) verheiratet. Sie verließ Deutschland im November 1935 und die Ehe wurde 1939 geschieden. Aus der zweiten Ehe mit Mathilde Nagel stammen zwei Söhne.
Schriften (Auszug)
    Die Monroedoktrin in ihren Beziehungen zur amerikanischen Diplomatie und zum Völkerrecht. J. Guttentag, Berlin, 1913.
    Interesse und zwischenstaatliche Ordnung. In: Niemeyers Zeitschrift für Internationales Recht. Bd. 49, 1934, S. 22–65.
    Carl Schmitt, Nationalsozialismus und Völkerrecht. In: Niemeyers Zeitschrift für Internationales Recht. Bd. 50, 1935, S. 151–161.
    Internationale Gegenwartsfragen: Völkerrecht, Staatenethik, Internationalpolitik. Ausgewählte kleine Schriften (= Der Göttinger Arbeitskreis. Bd. 281). Holzner, Würzburg 1963.

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