Wegen
neuer EU-Gesetzeslage folgende Hinweise beachten:
Der
Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies
bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes
erklären Sie sich
ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem
EU-Recht gesetzlich
zustehende Gewährleistung/Garantie
bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht,
wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern
sie sich bitte nicht über diese Erklärung,
denn sie
wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem
eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht
sieht eine einjährige
Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für
einen Händler
tragbar oder angebracht sein, jedoch
keinesfalls für einen privaten Verkäufer, denn die
Folgen aus
dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen
Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis.