Das
neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei
Gebrauchtwaren vor. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat
verkauft,
eine Garantie übernehme ich nicht, dies bedeutet: Mit der
Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden
auf eine Garantie oder Gewährleistung und Rückgabe zu verzichten.
Irrtümer bei den Angaben vorbehalten.