batterium GmbH
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95Ah 12V AGM-Vliesbatterie VRLA Start/Stop Bosch S5 A13 AGM

von Bosch

Kurzbeschreibung
  • Geeignet für Kurzstrecken und Stop-and-Go-Verkehr
  • Für Fahrzeuge mit vielen Verbrauchen im Standbetrieb
  • Ausgezeichnete Ladungsaufnahme und Startkraft
  • Bis zu 4 x höhere Zyklenfestigkeit als herkömmliche Starterbatterien
Produktdaten
  • Kälteprüfstrom
    850 A
  • Spannung
    12 V
  • Maße (L x B x H)
    353 x 175 x 190 mm
S5 mit AGM-Technologie: Für Pkw mit Start/Stopp-System und Bremsenergierückgewinnung

Die ständig wachsende Anzahl elektrischer Verbraucher in modernen Fahrzeugen und besondere Anforderungen wie Start/Stopp-Systeme und Bremsenergierückgewinnung erfordern Batterien mit Spitzenleistungen. Die Bosch-Batterie S5 mit AGM-Technologie liefert genügend Energie für häufige Stopps und Starts und versorgt die elektronischen Verbraucher während der Stopp-Phase zuverlässig.

Die AGM-Technologie (Absorbent Glass Mat) von Bosch ist die Top-Technologie auf dem Markt für höchste Anforderungen. Spezielle Mikroglasfasermatten binden die komplette Batteriesäure, wodurch höhere Energiemengen passieren können. Das sorgt für die Spitzenleistung der Bosch-Batterie S5.

Vorteile
  • Höhere Lebensdauer & bis zu 4-mal höhere Zyklenfestigkeit im Vergleich zu herkömmlichen Starterbatterien
  • Konstante Power auch bei Kurzfahrten, Stop-and-go-Verkehr oder hohem Verbrauch im Standbetrieb
  • Ausgezeichnete Ladungsaufnahme und Startkraft bei hoher Anzahl elektrischer Verbraucher
  • Absolut wartungsfrei
  • In jeder Lage einbaubar und auslaufsicher
  • Erstklassige Qualität von Bosch

Herstellerinformationen

  • Artikelnummer
    DPG1-TN1934
  • EAN
    4047025244367
  • Hersteller
    Bosch

Produkteigenschaften

  • Kälteprüfstrom
    850 A
  • Spannung
    12 V
  • Maße (L x B x H)
    353 x 175 x 190 mm
  • Zustand
    Neuware, sofort einsatzbereit  
  • Batterietechnologie
    AGM (VRLA)
  • Endpolart
    1 (normale Rundpole)  
  • Schaltung
    0 (Pluspol rechts)  
  • Start-Stop-Betrieb
    Ja
  • Wartungsfrei nach EN
    Ja
  • Assignment list
    Car
  • Gewicht
    26,4 kg
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Rechtliche Hinweise

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert (Nassbatterien sind als Gefahrgut  an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Anschrift:

batterium GmbH
Robert-Bosch-Str. 1
71691 Freiberg am Neckar

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes ? dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.?

Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks

Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.

Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

Elektrogesetz

ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.

In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.

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