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Die Rücksendeadresse
finden Sie im Impressum des jeweiligen Angebots.
Schadstoffhaltige Batterien sind nach Batteriegesetz mit einem Symbol,
bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Abs. 1 BattG) und dem
chemischen Symbol (Pb, Cd oder Hg) des für die Einstufung als
schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen (§ 17 Abs. 3 BattG).
Im Folgenden bedeuten das Symbol der durchgestrichene Mülltonnen, dass die Batterie/der Akku am Ende der Produktlebensdauer nicht in den Hausmüll geworfen werden darf:
Im Folgenden bedeuten die Zeichen mit den chemischen Symbolen, dass die Batterie/der Akku die angegebenen Chemikalien enthält:
1.) enthalten Blei;
2.) enthalten Cadmium;
3.) enthalten Quecksilber