Standheizung
Sie bieten hier auf eine werksneuen Zuheizer D5WS D5WZ
Artikelnr. von Eberspächer 252453 und 25234905
Vergl. Nr. A6398302700 A9068305800 2E1819032C
als Ersatzgerät für einen vorhandenen Zuheizer in einem
Mercedes Benz Sprinter 906 /VW Crafter ab 2006
Bitte die Eberspächer Nummer vor Kauf vergleichen- diese muss identisch sein sonst passt dieses Ersatzteil nicht!
Sie müssen uns ihr altes tauschfähiges Gerät einsenden. (nicht auseinandergenommen, nicht rumrepariert, kein Gehäuseschaden, kein Brandschaden)
Neu, B-Ware (Karton geöffnet), Rechnung, Garantie, deutsche Ware
Wer einmal den Komfort einer Standheizung genossen hat will ihn nie mehr missen.
-keine Scheiben freikratzen/beschlagen
-angenehme Wohlfühltemperatur beim Einsteigen in das Fahrzeug
-weniger Verschleiß am Motor durch vorgewärmtes Kühlwasser- längere Lebensdauer des Motors
-im Sommer zur Kühlung-als Stand-Lüftung nutzbar (m. Fernbedienung)
Tatsächlicher Lieferumfang kann vom Bild abweichen.
Sie sind nicht sicher ob das Angebot für ihr Auto passt? Oder haben ein anderes Fahrzeug? Schauen sie in unseren Shop oder lassen Sie uns genaue Daten zum Fahrzeug zukommen, am besten die 4-stellige und 3-stellige Nummer aus dem Fahrzeugschein- wie im Muster. Muster Fahrzeugdaten
Wichtig auch: Erstzulassung, Getriebeart, Klimatisierung
Bei Fragen:
M&L Automobile, Inh. Kerstin Müller e.K., Delitzscher Str. 51, 06112 Halle (Saale)
Tel. (0345) 5 60 62 83, Fax (0345) 5 60 62 84,
Mailadresse siehe unten "Rechtliche Informationen des Verkäufers"
Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Eine in diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnung und Folgemaßnahme würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet!
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