Achtung: Wir empfehlen vor dem Kauf eine Beratung. Dazu ist die Zulassung/Fahrzeugschein Teil 1 erforderlich! Nur so können Sie das für Sie optimale Produkt finden und Fehlbestellungen sicher ausschließen! Das ist sicherlich auch in Ihrem Interesse!

 

 

Standheizung

Sie bieten hier auf eine werksneuen Zuheizer D5W Z

Artikelnr. von Eberspächer  252163050000

Vergl. Nr. 7M3819678 / 7M3815071D / 7M3815071A  / 1676224

als Ersatzgerät für einen vorhandenen Zuheizer in einem VW Sharan, Ford Galaxy, Seat Alhambra

Bitte die  Nummer vor Kauf vergleichen- diese muss identisch sein sonst passt dieses Ersatzteil nicht! 

 

 

Neuware ab Werk, Rechnung, Garantie, deutsche Ware  

Wer einmal den Komfort einer Standheizung genossen hat will ihn nie mehr missen.

-keine Scheiben freikratzen/beschlagen

-angenehme Wohlfühltemperatur beim Einsteigen in das Fahrzeug

-weniger Verschleiß am Motor durch vorgewärmtes Kühlwasser- längere Lebensdauer des Motors

-im Sommer zur Kühlung-als Stand-Lüftung nutzbar (m. Fernbedienung)

Tatsächlicher Lieferumfang kann vom Bild abweichen.

Sie sind nicht sicher ob das Angebot für ihr Auto passt? Oder haben ein anderes Fahrzeug? Schauen sie in unseren Shop oder lassen Sie uns genaue Daten zum Fahrzeug zukommen, am besten die 4-stellige und 3-stellige Nummer aus dem Fahrzeugschein- wie im Muster. Muster Fahrzeugdaten

Wichtig auch: Erstzulassung, Getriebeart, Klimatisierung

 

Bei Fragen:

M&L Automobile, Inh. Kerstin Müller e.K., Delitzscher Str. 51, 06112 Halle (Saale)

Tel. (0345) 5 60 62 83, Fax (0345) 5 60 62 84,

Mailadresse siehe unten "Rechtliche Informationen des Verkäufers"

Keine Abmahnung ohne Kontakt!

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen
Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche
der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch
die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne
vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Eine in diesem Sinne
unnötige bzw. unberechtigte Abmahnung und Folgemaßnahme würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet!

 

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