Hier unten gibt es weitere Bilder!

Hier weitere Objekte aus der Sammlung meines Vaters Rudi aus seinen "Kellereien":

>>> Zustand des Objekts siehe Foto(s), aber wie bekannt in der Regel guter Zustand.

Weil ich mich damit nicht auskenne, ist die Angabe des Materials der Biermarke ohne Gewähr.

Es wird mit normalen Brief verschickt. Der Preis für einem Brief für dieses Objekt beträgt 1,00 Euro. Wünscht jemand

Versand als Einschreiben (+2,50 Euro, also zusammen 3,50 Euro), muss die Überweisung um diesen Betrag zusätzlich erhöht werden. Versand als Paket 5,49 Euro.

Es sind keine zusätzlichen Mitteilungen nötig; ich erkenne an der Überweisungssumme die Art des Versandes.

Stichwörter: Token Bierzeichen Notgeld Wertmarke Scheller

Anfragen wegen Sofort-Kauf werden nicht beantwortet. Was eingestellt ist, bleibt bis zum Schluss drin. Für mehrere ersteigerte Artikel gewähre ich natürlich Versandrabatt. Das Wichtigste bei meinem Versand ist natürlich eine gute und sichere Verpackung. Und wem ein Deckel oder sonst was Ersteigertes nicht gefällt, kann diesen Artikel meinetwegen unbürokratisch gegen Erstattung des Zuschlagpreises und eventuell entstandener Kosten innerhalb eines Monats nach Zusendung zurückgeben. Artikel stammt aus einem Nichtraucher-Haushalt.

Bei Bezahlung bitte mindestens Ihren eBay-Namen angeben, das reicht !!!!!!!!!

Wichtiger Hinweis: PayPalist bei Ersteigerern aus dem Ausland möglich; wegen der hier entstehenden Kosten bevorzuge ich aber die Überweisung auf das Bankkonto, das bei eBay hinterlegt worden ist. Entsprechend der AGB von PayPal ist bei einer PayPal-Zahlung vom Käufer zu berücksichtigen, dass ein Versand nur in Verbindung mit einer Einschreibe-Sendung möglich ist. Wird bei Bezahlung mit PayPal vom Käufer ein unversicherter Versand gewünscht, trägt ausschließlich der Käufer das Risiko eines Verlustes der Sendung. Ein wichtiger Hinweis für Bezahlungen aus der Schweiz: Nachdem sich Vorkommnisse bei Überweisungen aus der Schweiz massiv gehäuft haben und ich auf den Kosten sitzengeblieben bin, akzeptiere ich bei Bezahlungen aus der Schweiz nur noch PayPal oder Zusendung von Geld in einem Einschreibe-Brief.

XXX important: PayPal is possible for all users, also for bidders from U.S.A., Canada, Australia and Great-Britain! Paying with PayPal is according to the general business terms and conditions from PayPal only possible by shipping with registered letter.

Bei Fragen bitte >>>VORHER<<< mailen.

Porto und Verpackung zahlt wie üblich der Käufer.

Zu den Porto- und Verpackungskosten: Verpackung wird immer zum Selbstkostenpreis berechnet. In der Regel (Objekt und Umschlag nicht dicker als 20 mm)verschicke ich in einem Hartumschlag mit 1,45 Euro Porto und berechne zusammen 1,90 Euro. Ist der Umschlag und das Objekt dicker bis 50 mm, berechne ich 3,05 Euro. Dünne kleine Drucksachen werden in einfachem Brief zu 1,00 Euro verschickt; ganz dünne unter 20 g Gewicht in einfachem Brief zu 0,83 Euro. Aschenbecher, Zahlteller und Sonstiges verschicke ich als Päckchen zu 4,69 Euro oder auf Wunsch als Paket zu 5,49 Euro (bei maximal 500 g; Pakete über 500 g kosten 7,40 Euro). Auslandsporto auf Anfrage.

>>> Und noch etwas Wichtiges: Bitte geben Sie bei der Überweisung mindestens Ihren eBay-Namen an, da das ungemein viel Arbeit erspart und nur ausnahmsweise, wenn beispielsweise Ihr eBay-Name extrem lang ist, die eBay-Nummer an, da sonst der eingezahlte Betrag nicht zuzuordnen ist. Ohne eBay-Namen kann es zu Verzögerung beim Versand kommen.

Privatverkauf. Artikel stammt aus einem Nichtraucher-Haushalt.

Zur Mängelhaftung: Hunderttausende eBay-Angebote enthalten Klauseln wie diese:

Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihm nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung oder Garantie bei Neu-/Gebrauchtwaren zu verzichten. Gewährleistungsansprüche, Rückgaberechte oder Umtausch sind ausgeschlossen.

Diese Klauseln sind reine Fantasie und in aller Regel unwirksam. Dieses ominöse EU-Recht gibt es gar nicht. Gemeint ist wohl das seit 2002 in Deutschland geltende neue Schuldrecht, das unter anderem die Mängelansprüche von Käufern regelt. Hiernach kann der Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche geltend machen.