Hiermit erfülle ich die Hinweispflicht nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV).
Batterien oder Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen gebrauchte oder leere Batterien bzw. Akkus bei mir
oder einem anderen gewerblichen Batterieverkäufer kostenlos abgeben und auf diese Weise dem Recycling zuführen. Wer gewerbemäßig
Batterien oder Akkus an private Verbraucher verkauft oder auf andere Art und weise abgibt, hat den Verbraucher darüber zu informieren, dass er Batterien
oder Akkus nach dem Gebrauch über den Verkäufer kostenlos oder über die eingerichteten Recycling Stellen entsorgen muss. Bei mir gekaufte
Batterien und Akkus können unentgeltlich zurückgegeben werden.