Deutschland / Reichskreditkassen 10 Pfennig 1940 A
Erhaltung: vorzüglich-Stempelglanz
Katalognummer: J.619




Der Jäger Katalog schreibt zu den Münzen der Reichskreditkassen: Die von
den Reichskreditkassen ausgegebenen Lochmünzen galten in einigen Ländern
parallel zur Landeswährung. Mit der Verordnung über die gesetzlichen
Zahlungsmittel im besetzten polnischen Gebiet vom 11.09.1939 hat der
Oberbefehlshaber des Heeres sämtliche Reichsmarkzahlungsmittel neben dem
Zloty zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt.

Mit der Verordnung der Reichskreditkassen vom 03.05.1940 wurden zunächst
Kassen in Dänemark und Norwegen errichtet. Entsprechend dem
Kriegsfortgang dehnte man den Wirkungsbereich der Reichskreditkassen auf
andere besetzte Gebiete aus : Belgien, Frankreich, Luxemburg, die
Niederlande, die Kanal-Inseln, Jugoslawien, Griechenland, Estland,
Lettland, Litauen, die Sowjetunion und Rumänien. Die Zahlungsmittel der
Reichskreditkassen (Münzen und Geldscheine) galten nicht im Deutschen
Reich selbst. In den besetzten Gebieten standen sie in einem festen
wertverhältnis zur Landeswährung und galten neben dieser und den
Reichsmünzen zu 1 bis 10 Pfennig als gesetzliches Zahlungsmittel.

Die meisten Münzen kamen jedoch nicht in den Umlauf, so daß außer die
Stücke von 1940A und 5Pf.1940D - alle Stücke von 1940 und 1941 sehr
selten sind.

Zusammenfassend waren diese Münzen also in den folgenden Ländern, gemäß
dem Fortschritt des zweiten Weltkriegs parallel zur Landeswährung
gesetzliches Zahlungsmittel:

Polen, Dänemark, Norwegen, Belgien, Frankreich, Luxemburg, die
Niederlande, die Kanal-Inseln, Jugoslawien, Griechenland, Estland,
Lettland, Litauen, Russland (die Sowjetunion) und Rumänien.

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