Hiermit erfülle ich die Hinweispflicht nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV).
Batterien oder Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie müssen gebrauchte oder leere Batterien bzw. Akkus bei mir oder einem anderen gewerblichen Batterieverkäufer kostenlos
abgeben und auf diese Weise dem Recycling zuführen. Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkus an private
Verbraucher verkauft oder auf andere Art und weise abgibt, hat den Verbraucher darüber zu informieren, dass er
Batterien oder Akkus nach dem Gebrauch über den Verkäufer kostenlos oder über die eingerichteten Recycling Stellen
entsorgen muss. Bei mir gekaufte Batterien und Akkus können unentgeltlich zurückgegeben werden.