Abendkleid

aus der  LAURA SCOTT Collection

in Kurz-Größe

( für Frauen unter 164 cm geeignet )



Eine kapriziöse Hommage an die Weiblichkeit mit echtem Diva-Charme.


Glamourös wie die großen Stars in der Oscar-Nacht.

 

Das Bustier ist aufwendig mit Softcups und Drapierungen gearbeitet. 

 

Mit modischer Babydoll- Silhouette und hoher Taille werden sie zum Star des Abends.

 

Länge ca. 138 cm.

 

Sehr figurbetonende Form, weit schwingender Saum.

 

Jersey aus 93% Polyester, 7% Elasthan. Futter: 100% Polyester.


 Farbe: schwarz

Für Frauen,die Ihre Weiblichkeit ganz selbstbewußt genießen.

Neu mit Etikett.

 

 

 
 
 

URHEBERRECHTSHINWEISE:

Sie sehen auf den Bildern, immer das, was sie auch ersteigern und nach Auktionsende und Bezahlung in ihren Händen halten. Die in meinen Angeboten angegebene Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Marke und somit urheberrechtlich geschützt und wird in meinen Angeboten ausschließlich dazu verwendet um die Qualität und das Produkt zu beschreiben. Alle hier angebotenen Waren sind frei von Rechten Dritter, rechtmäßig in der EU erworben und in der EU frei verkäuflich.Alle Artikel sind original Waren, welche frei und rechtmäßig von autorisierten und mit den erforderlichen markenrechtlichen Lizensen ausgestatteten Händlern erworben wurden. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt (laut § 8 Abs. 4 UWG) Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.