Als Neuwertige -B - Ware werden Verkaufsartikel bezeichnet die aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden dabei aber neu bzw. neuwertig und voll funktionsfähig sind sowie der regulären Gewährleistung unterliegen. Dabei kann es sich handeln um:
Nicht mehr original verpackte aber als neu geltende Artikel
Dabei handelt es sich um Artikel die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.
Artikel die kleine Fehler aufweisen. Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Diese Artikel weisen ansonsten keine oder eher geringfügige optische Mängel (Gebrauchsspuren) auf die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes haben. Die in der Galerie zu sehenden Bilder sind bindend.
Es handelt sich um gefahrene (kilometer ist unbekannt) Alufelgen die wir als Anzahlung beim Neukauf von unseren Kunden bekommen haben. Solche Felgen haben meistens Lackschaden Kratzer Bordsteinschäden optische Fehler. Wir überprüfen diese Felgen und garantieren dass sie rund wuchtbar und fahrbar sind. Die in der Galerie zu sehenden Bilder sind bindend.