Da es sich bei meinem Warenangebot um gebrauchte, d. h. Second-Hand-Ware
bzw. Waren von privat handelt, ist ein Ausweis der Mehrwertsteuer nicht möglich,
da a) differenzbesteuert nach § 25a b) nicht steuerbarer Umsatz nach § 3 Abs. 3 in Verbindung mit Abs., 4.