Altöl-Entsorgung - Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl sowie
Ölfiltern, sind wir als Händler gemäß der der AltölV verpflichtet, über
diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren.
Wir weisen sie darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim
Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt, welches
umweltgerecht entsorgt werden muss.
Sie können Altöl in der Menge des bei uns gekauften Frischöls, sowie Ölfilter
und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle, kostenlos an
unserem Verkaufsort während der Betriebszeiten abgeben, oder auf eigene Kosten
in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen
Entsorgung schicken.
Das Altöl muss beim Versand als Gefahrgut gekennzeichnet werden. Es darf nicht
ohne Spezialverpackung per Paketdienst versendet werden. Dabei muss jeder
Kanister zunächst in einen Kisteneinsatz aus extra dicker Folie verschweißt
werden. Der Versand darf nur im speziellen Gefahrgutkarton, der den
IATA-Vorschriften entspricht, erfolgen. Außerdem muss die Verpackung ein
zugelassenes Aufsaugmaterial beinhalten. Für genauere Verpackungsvorschriften
und Versandpreise wenden Sie sich bitte an Ihren Paketdienst. Sowohl
Verpackungs- als auch Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Verkaufsort des Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöls ist:
InterTrade-Dichtungen
Marcel Meier
Röhbrookring 13
D – 21465 Reinbek
E-Mail: Info@intertrade-dichtungen.de