Pflichten nach der Preisangabenverordnung:
Als gewerblicher Verkäufer bei eBay muss nach § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) der Endpreis für alle Waren oder Leistungen angeben werden. Das ist der Preis, den der Verbraucher einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (z.B. Bearbeitungskosten einer Reisebuchung) zu zahlen hat. Nach § 1 Abs. 2 PAngV muss zusätzlich angegeben werden, dass die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen. Nach § 2 PAngV sind in bestimmten Fällen Angaben zum Grundpreis zu machen. Der Endpreis für meine Angebote ist:
Endpreis bei Angeboten im Auktionsformat = Auktionsergebnis + Versandkosten
Endpreis bei Sofort-Kaufen-Angeboten = Sofort-Kaufen-Preis + Versandkosten
Die Versandkosten entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz / Zustandekommen von Verträgen über den eBay-Martkplatz:
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angebotenen Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden. Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.
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