Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande.
Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu.
Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert,
sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
Bei weiteren fragen melden sie sich bitte.Bieten Sie also Bitte nur, wenn Sie mit damit einverstanden sind.
Als Spassbieter müssen sie alle Kosten übernehmen (Die Anwaltskosten müssen sie übernehmen und Entschädigung aus dem Kaufpreis 30%). Ungerechtfertigt Exposition Meinung ( Bewertung ). fallen möglicherweise zusätzliche Gebühren an , beziehen sich die Angelegenheit auch zu einem Anwalt.
Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB).
Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen. Die Auktion
erfolgt unter Ausschluss von Haftung für Sachmängel, Gewährleistung,
Garantie und Rücknahme!. Bieten Sie also Bitte nur, wenn Sie mit damit einverstanden sind.
Viel spaß beim bieten oder sofortkaufen.