Chopper Helm für Harley, Motorrad u. Biker Fans KS Shop
Chopper Helm

C
H
O
P
P
E
R

H
E
L
M

**

KS
T
R
E
N
D
S

a
n
d

M
O
R
E

**

B
I
K
E
R

H
E
L
M

*
*
*

R
O
L
L
E
R
H
E
L
M

**

KS
T
R
E
N
D
S

a
n
d

M
O
R
E

**


Chopper Helm

Bikerhelm ohne Brille
für Harley, Motorrad
und Biker Fans

 Größe M   
dies entspricht einem Kopfumfang von 57-58 cm

Immer eine gute Geschenkidee


An alle Biker-, Motorrad-, Chopper-, Roller, Radfahrer und Reiter!
Starten Sie die nächste Saison mit einem tollen neuen

CHOPPERHELM

bezogen mit braunem Kunstleder

Größe M
(dies entspricht einem Kopfumfang von 57-58 cm)
 
* Stahlhelm-Optik * Wehrmacht-Stil *

Lizensierter Artikel der Marke BULZEYE

Passende Biker-Brillen finden Sie in meinen weiteren Auktionen


Dieser tolle Jethelm ist durch seine Polsterung bequem zu tragen und macht sich sicher nicht nur auf der Harley gut,  sondern ist auch als Fahrradhelm für jeden Radfahrer ein stylischer und ausgefallener Kopfschutz. Außerdem kann man ihn sicher auch gut auf dem Rücken eines Pferdes nutzen, denn einen solchen Reiterhelm hat garantiert nicht jeder!

Also zögern Sie nicht und schlagen Sie schnell zu



Weitere Modelle finden Sie in meinen anderen Auktionen!

Chopper Helm

Chopper Helme

Ein Gefühl von Freiheit auf dem Motorrad

Nicht nur Nostalgiker schätzen „Jets“, Biker- und Chopperhelme als Pflicht- Kopfbedeckung, weil diese schlicht und einfach ein schönes Gefühl von Freiheit bieten. Neben den oft gesuchten Helmen in Wehrmachtsform finden Sie hier auch Totenkopf - Skull Helme, sowie für Indianerfans, Helme mit ausgesprochen schönen Airbrush Indianermotiven.
 
Wenn die Sonne scheint, hält es Motorradfans nicht länger in den vier Wänden. Tolle Landschaft, einsame und kurvenreiche Nebenstraßen. Aussichtspunkte mit grandioser Fernsicht und gemütliche und urige Gastwirtschaften entlang der Motorrad-Touren.
 
Ob Alleine, zu Zweit oder mit Freunden, egal ob Sie eine Nacht, ein verlängertes Wochenende oder einen längerer Urlaub mit Ihrem Bike unternehmen. Wir bieten Ihnen den passenden Helm für Sie und Ihr Motorrad. Mit einem Helm von Bulzeye steht Ihrer nächsten Ausfahrt nichts mehr im Wege. Lassen Sie sich den Wind um die Nase wehen.



Chopper Helm - Biker Helm - Rollerhelm - Fahrradhelm - Reithelm - Sporthelm

Kaufabwicklung

   Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch,
   damit Ihre Bestellung so schnell wie möglich bei Ihnen ankommt: 
  • Bestellen Sie jetzt unseren Chopper Helm einfach über eBay per "Sofortkauf" oder durch "Ersteigern" .
  • Sie erhalten von uns danach in kürzester Zeit eine E-Mail mit allen erforderlichen Daten zugesandt.
  • Bei Überweisungen geben Sie bitte unbedingt die per Email zugesandte Auftragsnummer und Ihren Ebaynamen als Verwendungszweck an, da es sonst zu Verzögerungen der Bearbeitung kommen kann. Bei Paypalzahlungen ist das nicht nötig , da dies vom System automatisch zugewiesen wird.
  • Ihr Produkt wird abhängig von Ihren gewählten Zahlungsbedingungen auf dem schnellsten Weg an Sie versandt.
  • Ihre Meinung ist uns wichtig. Bitte nehmen sie sich für Ihre Bewertung Zeit. Falls etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein sollte, kontaktieren Sie uns. Sie erhalten sofort eine Antwort von uns.

Zahlungsmöglichkeiten

   Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
  • Paypal (VISA & MasterCard mit PayPal möglich)
  • Überweisung (Bezahlung per Vorkasse) 
    Wichtiger Hinweis für die Bezahlung per Überweisung: 
    Bei Überweisungen geben Sie bitte unbedingt die per Email
  • zugesandte Auftragsnummer und Ihren Ebaynamen als Verwendungszweck an,
    da es sonst zu Verzögerungen der Bearbeitung kommen kann.

Impressum



Kerstin Schmitz
KS - Trends and more
Tannenweg 9
56746 Kempenich
Deutschland

Telefon:  02655960800
Fax:         02655960803
E-Mail:    info@ks-trends-and-more.de


C
H
O
P
P
E
R

H
E
L
M

**

KS
T
R
E
N
D
S

a
n
d

M
O
R
E

**

B
I
K
E
R

H
E
L
M

*
*
*

R
O
L
L
E
R
H
E
L
M

**

KS
T
R
E
N
D
S

a
n
d

M
O
R
E

**

Chopper Helme - KS Trends and more


Zu Ihrer Information:

* ADAC - Statement

Seit 01.01.1976 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmtragepflicht für Kraftradfahrer; ausgenommen sind die Fahrer eines sog. Leicht-Mofas. Auf Grund verschiedener Änderungen des § 21 a Abs. 2 StVO ist nicht hinreichend klar, welche gesetzlichen Anforderungen verlangt werden.

Die aktuelle Fassung dieser Vorschrift trat mit der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2006 in Kraft:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 20 a StVO ist das Fahren ohne Schutzhelm eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem Bußgeldkatalog Nr. 101 mit dem Tatbestand „keinen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt getragen“ mit 15,- € Verwarnungsgeld geahndet.

Die früher gültige Fassung der StVO verwendete noch den Begriff „amtlich genehmigter Schutzhelm“. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Durch die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO wurde die unbefristete Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, gestattet.

Durch die Neufassung des § 21 a Abs. 2 StVO wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Schutzhelme auch dann zugelassen sind, wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Begründet wurde dies durch den Verordnungsgeber seinerzeit damit, dass eine wirksame Kontrolle, ob der jeweils getragene Helm der geforderten ECE-Regelung entspricht, nicht immer gewährleistet ist, da der vorgeschriebene ECE-Aufnäher sich in der Praxis als nicht ausreichendes Identifikationsmerkmal erweist (VkBl. 1990 S. 230).

Bislang wurde in der Verwaltungsvorschrift zu § 21 a Abs. 2 StVO erläutert, was „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist. Diese Verwaltungsvorschrift wurde zwar ersatzlos gestrichen, dennoch gilt die Kernaussage weiterhin: Geeignet sind alle Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Dieses ist z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr nicht der Fall.

Wer sich einen Helm anschaffen möchte, der über kein der ECE-Regelung entsprechendes Prüfzeichen verfügt, sollte jedoch einerseits beachten, dass bei einem Verkehrsunfall mit Kopfverletzungen durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ein Mitverschulden eingewendet werden könnte. Unabhängig davon, ob dieser Einwand auch im Prozess Erfolg hat, wird die Durchsetzung der Ansprüche erheblich erschwert.

 

Auszug zum Thema von Stefan Bergmann 
Verkehrsrecht 
Juristische Zentrale ADAC e.V. 
Am Westpark 8, 81373 München