Batterieverordnung
Information zur Batterieverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1001 (BGBl. I S. 1486), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331)" Zum Anfang
In vielen Geräten gehören zum Lieferumfang Batterien. Wie zum Beispiel in Fernbedienungen oder Akkustaubsauger usw. auch gibt es Geräte wo die Akkus festeingebaut sind. Die Batterieverordnung schreibt uns durch den Vertrieb dieser Batterien und Akkus bestimmte Hinweispflichten vor, denen wir hier nachkommen.
Hier ein kleiner Auszug aus der Batterieverordnung:
§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.
§ 9 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(1) Neben den Vertreibern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ebenfalls verpflichtet, gebrauchte Batterien unentgeltlich anzunehmen, die private Endverbraucher oder Betreiber von Kleingewerbe in stationären oder ortsbeweglichen Sammeleinrichtungen für schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerben abgeben.
(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, die von ihnen gemäß Absatz 1 angenommenen Batterien einem Rücknahmesystem der Hersteller nach § 4 Abs. 2 oder, soweit ein Hersteller ein eigenes Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 3 eingerichtet hat, diesem zur Abholung unentgeltlich bereitzustellen. 2§ 4 Abs. 3 Satz 4 bleibt unberührt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Starterbatterien oder die in § 8 genannten Batterien. (Ende des Auszugs)
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten! Sie können Ihre Altbatterie, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bei einer kommunalen Sammelstelle oder direkt in dafür bereitgestellte Alt-Batterie-Sammelbehälter oder direkt beim Handel vor Ort kostenlos abgeben.
Wenn Sie nicht davon Gebrauch machen möchten Ihre Alt-Batterien vor abzugeben können Sie diese auch unentgeltlich bei uns abgeben oder an uns zurücksenden: Michael Berg, Am Wieseneck 6, 04451 Borsdorf.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, erkennen Sie an dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne. Unter dem jeweiligen Mülltonnen-Symbol befindet sich die entsprechende chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Die Bezeichnungen stehen hierbei für:
- Cd = Cadmium
- Pb = Blei
- Hg = Quecksilber
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Herstellers.