(Technische)
Schritte, die zum Vertragsschluss führen:
eBay
stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen
zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw.
abzuschließen. Verträge kommen bei eBay unter den in §6 der
eBay-AGB beschriebenen Umstände zustande (für nähere Informationen
siehe die eBay-AGB, abrufbar unter
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html).
Wenn
wir einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat einstellen, so
geben wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über
diesen Artikel ab. Dabei bestimmten wir einen Start- bzw. Festpreis
und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann
(Angebotsdauer). Sofern wir beim Auktionsformat einen Mindestpreis
festlegen, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung,
dass der Mindestpreis erreicht wird.
Wir können Angebote im
Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen.
Diese kann von Ihnen ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf
den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht
wurde.
Bei Festpreisartikeln nehmen Sie das Angebot an, in dem Sie
den Button „Sofort-Kaufen“ anklicken und anschließend
bestätigen. Bei Festpreisartikeln, bei denen wir die Option
„sofortige Bezahlung“ ausgewählt haben, nehmen Sie das Angebot
an, in dem Sie den Button „Sofort-Kaufen“ anklicken und den
unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließen. Sie können
Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass Sie die
Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legen und den
unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließen.
Bei
Auktionen nehmen Sie das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die
Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer
nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot
erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein
höheres Gebot abgibt.
Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots
durch uns kommt zwischen uns und dem Höchstbietenden ein Vertrag
zustande, es sei denn, wir waren dazu berechtigt, das Angebot
zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Eine
Berechtigung zur Rücknahme des Angebots liegt unter folgenden
Umständen vor: wir haben uns beim Einstellen des Artikels geirrt
(z.B. wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels, Fehler
bei der Angabe von Start- und Mindestpreis), es ist uns unverschuldet
unmöglich, den Artikel zu übereignen, der Artikel wurde
unverschuldet zerstört, beschädigt oder gestohlen oder wir können
den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels
nicht übereignen (siehe hierzu die Informationen von eBay unter
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html).
In
bestimmten Kathegorien können wir unsere Angebote mit einer
Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion
ermöglicht es Käufern und Verkäufern, der Preis für einen Artikel
auszuhandeln.
Speicherung
und Zugänglichkeit des Vertragstextes:
Der
Vertragstext (die Details der Bestellung) wird durch uns gespeichert
und Ihnen im Anschluss an die Bestellung per E-Mail zugesandt. Ein
späterer Zugang für Sie hierzu besteht über die Speicherfrist bei
eBay hinaus nicht.