Motorbrücke teilmontiert bis 500kg

Diese Motorbrücke ist bestens zur Montage bzw. Demontage von Motoren und Getrieben bis zu einem Gewicht von 500 kg geeignet. Die Kotflügelkanten sind dabei durch schonende Gummisockel geschützt. Besonders hervorzuheben sind neben einer sehr guten Verarbeitung dieses Produktes auch die praktischen Kugelgriffe der Handhebelstangen, denn durch die Kugelform lassen sich die Gewindestangen besonders leicht bewegen.

Highlights

  • Inklusive Gummischoner für Kotflügelkanten
  • Handhebelstangen mit besonders anwenderfreundlichen Kugelgriffen
  • 360° drehbare Standsockel
  • Feinjustierung der Hubhöhe
  • Haltehaken mit Gewindestangen ca. 20 mm
  • Sehr gute Verarbeitung und stabile Bauweise

Technische Daten
  • Belastbarkeit: max. 500 kg
  • Totalmaße: (LxBxH) ca. 150 x 21 x 25 cm
  • Sockelbreite: ca. 22 cm
  • Hubhöhe: ca. 25 cm
  • Mindestabstand Kotflügel: 72 cm
  • Maximalabstand Kotflügel: 147 cm
  • Kettenlänge je: ca. 100 cm
  • Gewicht: ca. 17 kg
  • Material: Lackierter Stahl, Handgriffe aus Kunststoff, Gummierte Füße

Farbe: rot

Lieferumfang
  • 1 Motorbrücke komplett teilmontiert
  • 1 bebilderte Montageanleitung
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Kontakt

Hotline
☎ 0180 5376237

(0,14 €/Minute inkl. MwSt aus dem deutschen Festnetz; höchstens 0,42 €/Minute inkl. MwSt aus Mobilfunknetzen)

Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:00 Uhr

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Information zur fachgerechten Entsorgung von Batterien

Tonne

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. End nutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden:

Anschrift:

Tec Take GmbH
Tauberweg 41
97999 Igersheim

Chemische Bezeichnung:
In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße
beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden.
Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien;
"Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium
Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten
[ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3] Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt
Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Komunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.


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