Trenne mich von meiner tollen Epiphone Casino in Sunburst.
Die Qualität der Made in Korea Casinos ist ja bekannt. Das Baujahr ist 1997.
Kommt mit Epiphone Koffer.
Sehr schöner Zustand nur die üblichen wenigen Gebrauchsspuren.
Die Tonabnehmer und die Elektrik sind in Ordnung. Schön leicht.

Die letzten vier Zahlen der Seriennummer lauten 0050

Nur Abholung - da Privatverkauf keine Gewährleistung.
Gerne Abholung und Antesten nach Absprache. Kein Paypal.

Versand innerhalb Deutschlands nach Absprache.

Die nachfolgende Anmerkung muss ja leider sein - siehe meine Bewertungen ;-)

Habe alles nach besten Wissen und Gewissen aufgeschrieben, trotzdem:

Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Sachmängel.
Das gilt übrigens für jeden Verkäufer auf eBay, nicht nur für gewerbsmäßige Händler!
Man hat also für jeden ersteigerten Artikel eine 24-monatige Gewährleistungsfrist.
Ausnahme: Private Verkäufer können diese Gewährleistung ausschließen, müssen das aber
ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben! Deshalb: Dieser Artikel wird von mir
privat OHNE Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung und ohne Rechnung und ohne Rücknahmerecht verkauft, d.h. Sie erklären Sie sich mit Abgabe eines Gebotes damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind

KEINE ABMAHNUNG OHNE KONTAKTAUFNAHME*
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Angebotsseiten oder Teile dieses Angebots fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Angebotswebseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.