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Jamara 012300 ST310 Flugzeug Highlights: - Rumpf aus super leichtem Mikroschaum - Komplett aus super flexiblem nahezu unzerstörbarem Mikroschaum - Abnehmbares Fahrwerk - Sehr gute Selbstflugeigenschaften - Einsteigertauglich - Leistungsstarke voll proportional ansteuerbare Motoren - Outdoortauglich auch bei leichtem Wind - Störungsfreie 2,4 GHz Technologie mit hoher Reichweite - Extrem lange Flugzeit durch LiPo-Akku Funktionen: - Höhe - Seite - Gas Lieferumfang: - Modell vormontiert - Fernsteuerung 2,4 GHz - Flugakku - 2 Motoren fertig montiert - Regler- und Empfangseinheit fertig montiert - USB-Ladekabel - 2 Ersatzluftschrauben - Fahrwerk - Anleitung Empfohlenes Zubehör: - Fernsteuerung: Art.-Nr. 14 0095 (VE: 4St.) 6 x AA-Batterien 1,5 V erforderlich Technische Daten: Spannweite ~ 310 mm Länge ~280 mm Gewicht ~24 g Akku LiPo 3,7 V 150 mAh ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Hinweispflichten nach der Batterieverordnung: Hiermit
erfüllen wir die Hinweispflichten nach § 12 der Verordnung über die
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
(BattV). Sie dürfen keine Batterien oder Akkus in den Hausmüll werfen. Sie müssen leere bzw. gebrauchte Batterien bei uns oder einem anderen gewerblichen Batterieverkäufer kostenlos abgeben
und so dem Recycling zuführen. Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkumulatoren an private Verbraucher verkauft oder sonst wie abgibt, hat den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
- Batterien oder Akkus können nach dem Gebrauch in
der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich
zurückgegeben werden. § 7 Pflichten des Endverbrauchers (1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. (2) Abweichend
von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige
wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort
der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren. |