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Spezifikation:
- Banshee Spitfire V2 Modelljahr 2013
- Rahmengröße: L / Large
- Farbe: raw
- 26" (27,5" / 650B mit extra zu erwerbenden Ausfallenden möglich)
- Federweg hinten: 140mm
- KS-Link Hinterbau
- Steuerrohr: Tapered
- Sattelstützendurchmesser: 30,9mm
- Material: Aluminium
- Bremssattelaufnahme hinten: IS 2000
- Cane Creek 40 Steuersatz eingepresst (von professioneller Bike-Werkstatt)

Zustand:
- Nach meiner Einschätzung befindet sich der Rahmen in einem guten gebrauchten Allgemeinzustand
- kleine Kratzer durch Steinschlag auf dem Unterrohr (optischer Mangel)
- kleine Abschürfung an rechter Kettenstrebe (optischer Mangel)
- ISCG05 Aufnahme: Schweißnaht auf 1cm Länge nicht geschlossen, Auflagefläche der drei Kontaktstellen haben kleine Macken
- Lack im Bereich vorderer Dämpferaufnahme und Hinterbau im Bereich Kabelführung angelaufen bzw. rau durch Scheuerwirkung (optischer Mangel)
- Gummilippe vom Steuersatz-Gabelkonus hat zwei Risse (ein und zwei cm lang)
- Der Rahmen ist gesäubert, etwas Restschmutz an unzugänglichen Stellen ist noch vorhanden

Verwendung:
- Geschätzte 1000km Laufleistung in ca. 3 Jahren
- Wurde hauptsächlich auf Touren und nur auf moderaten Trails (S0-S2) bewegt
- Kein Bikeparkeinsatz
- Keine Sprünge
- Keine Stürze

Lieferumfang:
- Rahmen Banshee Spitfire V2 Modelljahr 2013, Größe Large
- Banshee Schraubachse
- Ausfallenden: 26", für 142x12mm Achse, inkl. Rahmen-Befestigungsschrauben
- Geometriechips zur Winkelverstellung (High, Mid, Low)
- Cane Creek 40 Steuersatz Lager, Abdeckkappe, Gabelkonus (komplett)
- Ersatzdecals


Modalitäten:

Innerhalb einer Frist von 5 (in Worten: fünf) Werktagen nach Auktionsende muss der Käufer die Zahlung geleistet haben.
Der Käufer befindet sich bei Verletzung dieser Frist automatisch in Verzug.
Versand erfolgt nach Geldeingang auf Konto.
Fragen bitte vor Abgabe von Geboten stellen.
Keine Nachverhandelungen.
Keine Rücknahme.

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Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB.
Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formales Fern AbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.
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