Hinweis zum Batteriegesetz
Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment an unsere Verkaufsstelle
unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Akkus und Batterien aber auch in einer kommunalen
Sammelstelle oder im Handel vor Ort ( überall dort, wo Batterien verkauft werden ) zurückgeben.
Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG
überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol
des jeweiligen Schadstoffes ( z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber ) gekennzeichnet.
Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden,
wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004 Masseprozent