Neuware in OVP  (26329)

Der Joker von aero~naut ist ein schnelles und wendiges Hochleistungs-Segelflugzeug mit Motorunterstützung. Auch für Flüge am Hang ist das Modell bestens geeignet. Die Tragfläche besteht aus zwei Teilen und wurde aus Styropor gefertigt und mit Furnier beplankt. Der Rumpf wurde aus GfK hergestellt und ist zum Einbau der RC-Anlage vorbereitet. Über moderne Sender können verschiedene Mix-Einstellungen mit den Querrudern auch als Landeklappen programmiert werden. Aufgrund der kleinen Transportgröße ist der Joker ein idealer Begleiter auch auf Bergtouren oder Wanderungen. Wir empfehlen für Joker Servos mit Metallgetriebe.

Der Modellbausatz enthält:
GfK-Rumpf, fertig bespannte Tragflächen und Leitwerke, Kabinenhaube, Zubehör und ausführliche Bauanleitung.

Technische Daten:

Spannweite ca. 1.520 mm
Länge ca. 925 mm
Gewicht ca. 600-950g
Tragflächeninhalt ca. 21,6 dm²
RC-Funktionen Seitenruder, Höhenruder, Querruder, Motorsteuerung

Alle aero~naut Produkte im Lieferprogramm!

Versicherter UPS-Versand ist immer nur 5,90 € - auch zusammen mit anderen Artikeln! Einfach auf "alle Artikel des Verkäufers" klicken, den Shop besuchen oder anfragen!

info@gfh-modellbau.de

gfh-modellbau

Münchner Str. 3 a  DE-82237 Wörthsee
tel. 0173-3612418 fax 08153-990324

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Informationen zum Rückgaberecht und die Widerrufsbelehrung in den entsprechenden ebay-Feldern! Bitte ebenso die nachfolgende "Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren":

Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber, der Verkaufsstelle oder an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückzugeben. Abweichend können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach dem § 4 Abs. 2 oder mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden gleichbedeutenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung Verpflichtete.