Neuware in OVP
Antoinette von 1909
(14138)
Semi-scale
Baukasten
Eine Reise in die
Vergangenheit, als wagemutige junge Männer großartige Flugmaschinen
entwickelten, um die Fesseln von Mutter Erde abzustreifen und mit den Adlern zu
segeln. Konstruiert für Indoor-Fliegen oder bei Windstille. Lasergeschnittene
Teile für hervorragende Paßgenauigkeit und leichten Zusammenbau. Bewundern Sie
das zierliche Flügelprofil, die einzigartige Verspannung und den
vorbildähnlichen Piloten mit seinem Schal, der im leichten Wind
flattert.
Technische Daten:
Spannweite 1270
mm, Rumpflänge 1194 mm, Tragflügelinhalt 32,9 dm², Gewicht ab 190 g
Steuerung: Seite, Höhe und
Motor
Lieferumfang:
-Lite-Span
Bespannmaterial -Verspannungsmaterial -beidseitige
Anlenkungen -Motorhaube -Räder -Reifen -Zubehör -Illustrierte
Bauanleitung | Auch das nötige Zubehör - so wie alle Kavan Produkte im Lieferprogramm! Versicherter UPS-Versand ist
immer nur 5,90 € - auch zusammen mit anderen Artikeln! Einfach auf "alle Artikel
des Verkäufers" klicken,
den Shop besuchen oder anfragen! info@gfh-modellbau.de
gfh-modellbau
Münchner Str.
3 a DE-82237
Wörthsee tel. 0173-3612418 fax
08153-990324
Bitte
beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Informationen zum
Rückgaberecht und die Widerrufsbelehrung in den entsprechenden
ebay-Feldern! Bitte ebenso die nachfolgende "Verordnung über die
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und
Akkumulatoren":
Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an
einen Vertreiber, der Verkaufsstelle oder an den von den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
zurückzugeben. Abweichend können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige
wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der
Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach dem § 4 Abs. 2 oder mit
Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben,
vereinbaren. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden
gleichbedeutenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und
dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Die Entscheidung, welches Zeichen
verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung
Verpflichtete. |

|