eBay
 
EU-Rechtlicher Hinweis:

Die Rückgabe, Wandlung oder Umtausch ersteigerter Artikel ist ausgeschlossen.
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, das bedeutet: 
Mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie
bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Rechtlicher Hinweis an "Spaßbieter" und "Nichtzahler"

Da in letzter Zeit die Anzahl derjenigen, die wohl nur aus Spaß und langeweile mit bieten und dann die Ware
nicht abnehmen bzw. keinerlei Zahlung leisten, erheblich zugenommen hat, sind die nachstehenden
Hinweise für diese Personengruppe leider mittlerweile notwendig:
Um Missverständnisse zu vermeiden, bieten Sie bitte nur wenn Sie sich völlig sicher sind,
dass Sie den angebotenen Gegenstand auch wirklich ersteigern möchten.
Sonst ist der Käufer gezwungen 30% des Preises zu bezahlen.

Denn Internet-Auktionen sind sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer bindend

Ebay ich, Versand trägt der Käufer !!!