Habicht - Fangkorb mit Köderkasten

zum unverletzten Lebendfang von großen Vögeln. Besonders vorteilhaft ist die rechteckige Fangbügelform, die eine Spannweite von ca. 105cm über den gesamten Fangbereich garantiert. Als Auslöser dient ein Drahtkreuz, das in der Mitte über dem Köderkasten angebracht ist und durch den auf den Ködervogel herabstürzenden Greifvogel ausgelöst wird. Beim Auslösen des Drahtkreuzes werden die Fangbügel freigegeben und schlagen über dem Greifvogel zusammen.  Maße: Bügelweite 105cm, Köderkasten ca.40x40x23cm. Habicht-Fangkörbe sind frei verkäuflich, der bloße Besitz ist statthaft. Das Aufstellen zum Fang ist nur mit Genehmigung erlaubt.
mit automatischer Türöffnung des Köderkastens: Beim Zusammenschlagen der Fangbügel öffnet sich die Tür des Köderkastens und der Ködervogel (möglichst helle Jungtaube) kann entkommen 

- Bitte beachten Sie die entsprechenden landesspezifischen Jagdgesetze -
Das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten - dazu gehört auch der Habicht - ist verboten.
Von dem vorliegenden Verbot kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Für den Gebrauch bestimmter Vorrichtungen zum Fang wild lebender Tiere besonders geschützter Arten ist eine Aushahmegenehmigung nach der Bundesartenschutz-Verordnung erforderlich. Ein Antrag auf den unversehrten Lebendfang eines Greifvogels wie Habicht oder Sperber hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein "übermäßiger Wildschaden dargetan und glaubhaft gemacht werden kann"..





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