Erleben Sie die Bayreuther Festspiele
Der fliegende Holländer IV
2 Tickets für Holländer IV am 18.08.2016. Parkett Rechts, Reihe 29, Plätze 14 und 15 werden von mir angeboten.
Die Karten waren ein Geschenk. Leider können an besagtem Tag nun weder wir, noch die Schenkenden.
Ausdrücklich verweise ich auf Wunsch der Bayreuther Festspielleitung auf deren Ticket-AGBs und führe diese am Seitenende auf.
Aus diesem Grund biete ich die Karten zum Sofortkauf - ohne Preisaufschlag - zum Festpreis an. Lediglich Gebühren & Auslagen wurden gedeckt.
Die Übermittlung der Tickets erfolgt nach den Richtlinien der Bayreuther Festspiele.
Viel Spaß den Käufern!
AGB Bayreuther Festspiele:
http://www.bayreuther-festspiele.de/deutsch/tickets_service/tickets/agb_595.html
10. Weiterveräußerung und Weitergabe von Eintrittskarten
10.1. Die Bayreuther Festspiele (BF) werden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, vom Freistaat Bayern, von der Stadt Bayreuth, der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. sowie vom Bezirk Oberfranken gefördert. Sie fühlen sich einer ausgewogenen und angemessenen Preispolitik verpflichtet und sind um Aufrechterhaltung bzw. Durchsetzung eines sozialen Preisgefüges sowie um Verteilungsgerechtigkeit bemüht.
10.2. Der Kartenerwerber erklärt durch die Akzeptanz dieser Bedingungen, die Eintrittskarten ausschließlich zur privaten Nutzung zu erwerben.
10.3. Der Kartenerwerber und Kartenerwerber kann seine Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossenen Veranstaltungsbesuchsvertrag mit der BF, und damit auch das Recht, Zutritt zu der/den Aufführung/-en zu verlangen, im Wege der Forderungsabtretung nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an die Stelle des Kartenerwerbers in den Vertrag mit der BF eintritt und kein Abtretungsverbot im Sinne nachstehender Regelungen besteht.
10.4. Die Weiterveräußerung von Eintrittskarten ist in nachfolgend benannten Fällen untersagt (Abtretungsverbot); eine Zustimmung wird in diesen Fällen nicht erteilt:
- bei einer Veräußerung oder Weitergabe von Eintrittskarten oder dem Erwerb von Eintrittskarten für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerbsmäßigen und/oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
- bei einer Veräußerung von Eintrittskarten über nicht autorisierte Internetplattformen wie z.B. insbesondere eBay oder nicht autorisierte Online-Ticket-Börsen oder im Rahmen von von der BF nicht autorisierten Internet-Auktionen jeweils mit Ausnahme einer Veräußerung im Wege des sog. Sofortverkaufs bzw. Sofortkaufs zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder aufgrund der Weiterveräußerung der Eintrittskarte auf diesem Wege entstanden sind bzw. entstehen (z.B. Porto- und/oder z.B. eBay-Gebühr o.Ä.) nicht übersteigt,
- bei einer Veräußerung von Eintrittskarten zu einem Preis, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
- bei einer Veräußerung von Eintrittskarten, um Gewinn zu erzielen, oder einem Erwerb von Eintrittskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen, wobei Gewinnerzielungsabsicht in diesem Sinne die Absicht einer Veräußerung zu einem Preis meint, der den Originalpreis der Eintrittskarte einschließlich der Kartengebühr und – soweit angefallen – anteiligen Bearbeitungsgebühr zuzüglich solcher Kosten, die dem Veräußerer aufgrund des Erwerbs und/oder der Weiterveräußerung der Eintrittskarte entstanden sind bzw. entstehen, übersteigt,
- bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Eintrittskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder (Preis-)Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
- bei einer Veräußerung von Eintrittskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Privatverkauf - keine Rücknahme.