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Allgemeine Informationen zum
Batteriegesetz (BattG):
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich
Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im
Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus
sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG)
verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind
gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten
Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten
Batterien auch an uns (Harald Rastädter, Boris-Blacher-Str.
23, 80939 München) schicken.
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder
verwertet werden.
Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer
durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen
nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd
für Cadmium; Hg für Quecksilber.
Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte
Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem
Batterietyp überschritten wird:
HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber,
Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium,
Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den
Begleitpapieren der Warensendung oder in der
Bedienungsanleitung des Herstellers.