Hinweise
zur Entsorgung von Batterien
Gemäß § 12 Verordnung über die
Rücknahme und
Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27.
März 1998 (BGBl. I S. 658) weist der Verkäufer darauf
hin,
dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter
Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Batterien
können nach
Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer
Nähe
unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an den
Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu
frankieren.
Das nachfolgende Symbol bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige,
schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus-
oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem
Symbol
befindlichen Abkürzungen bedeuten: „Cd“
(Cadmium),
„Li“ (Lithium) / „Li-Ion“
(Lithium-Ionen),
„Ni“ (Nickel), „Mh“
(Metallhydrid),
„Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink).