12 Volt Tauchlampenakkupack im Zylinderformat (Mono), Typ NT - 8000mAh P, 5n2iz


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Technische Details
  • 12 Volt Monoakkupack
  • wie alle unsere Produkte Neuware
  • 6 -fach punktverschweißt
  • Nennspannung: 12,0 Volt
  • Nennkapazität: 8000 mAh
  • Länge = 120mm, bitte prüfen sie IHRE erforderliche Länge !
  • Durchmesser <= 86mm
  • empfohlener Ladestrom : 0,5A - je nach Kontrollmechanismen des NIMH Ladegerätes
  • bei ca. 100 Watt Brennerleistung, Brenndauer (~8A): deutlich > 62min.
  • Impulentladestrom: 50A
  • Gewicht: 1,6kg


Produkt Details 

Zylindrischer Monoakkupack (Typ D) mit einer Nennkapazität von 8000mAh ohne Memoryeffekt.

Dieser Akkupack wird mit Vorliebe in Taucherlampen eingesetzt.

Als Beispiel sei hier die Hartenbergerlampe genannt (siehe Bild 2)

NiMH Akkupacks eines jeden Herstellers sollten Sie vor Gebrauch, längerer Lagerung und unmittelbar nach Lieferung langsam laden.

Lieferumfang:
  • 12,0 Volt Zylindermonoakkupack 8AH mit Lötfahnenanschluß am Plus- und Minuspol (Bild zeigt 10AH Akkupack)


  • Zusatz-Informationen:
    Zu Ihrer Sicherheit !

    Nickel-Cadmium- und Nickel-Metall-Hydrid- Akkumulatoren jedes Hersteller werden allgemein als gasdicht bezeichnet. Dadurch sind sie während des Ladens und Entladens lageunabhängig, weil kein Elektrolyt aus den Zellen auslaufen kann.

    Doch auch diese Akkus altern bzw. weisen im Akkupackverbund Fertigungstoleranzen auf.
    Es kann deshalb nicht garantiert werden, daß es nicht zum Öffnen des eingebauten Sicherheitsventiles kommt.

    Wir empfehlen deshalb unbedingt, die Tauchlampe im geöffneten Zustand zu laden.



    Versandkosten / Zahlarten

    Bezahlmöglichkeiten





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    Telefonischer Kundenservice (Mo.-Fr. 09:00-16:00:)
    Tel.: 0431 - 260 4343 0

    H2Ole GmbH
    Gschf.: Dipl.-Ing. Jan Wendeborn
    NewTecs gibt es auch im Internet !
    eMail: info@akkukaufhaus.de
    Muhliusstr. 40
    24103 Kiel

    HRB 7767 KI




    Hinweispflichten nach der Batterieverordnung
    Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufstelle, wo Sie diese erworben haben, in kommunalen Sammelstellen, im Handel an die Verkaufsstelle bzw. an uns unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
    Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - zum Beispiel"Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber "LI-IO" steht für Lithium bzw. Lithium Ionen.


    Hinweise zur Batterieentsorgung
        
    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
    Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
    Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
    Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


    Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
     
    Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
    Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
     
    Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
     
    Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
     
    Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
    Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.


    Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.