Unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag zustande kommt, hängt von der Art des Angebotes ab. Es gibt Auktionen und Festpreis-Verkäufe.
1. Auktionen
Bei einer Auktion bietet der Verkäufer seine Ware innerhalb einer im Voraus festgelegten Auktionsdauer zu einem bestimmten Mindestpreis an. Sie können Ihre Gebote nach Maßgabe des Mindestgebotes abgeben. Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen abgegebenen Gebote rechtlich bindend sind. Tippen Sie dazu das von Ihnen abzugebende Gebot in das vorgesehene Feld und bestätigen Sie die Eingabe. Vor der Bestätigung können Sie Ihre Eingabe jederzeit berichtigen. Das derzeit höchste Gebot wird dabei allen Interessierten angezeigt. Wer innerhalb der angezeigten Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Mit ihm kommt durch den automatisierten Zuschlag am Ende der Auktion der Vertrag zustande. Über das Zustandekommen des Vertrages werden Sie nach Ablauf der Auktion informiert.
2. Festpreis-Verkäufe
Bei einem Festpreis-Verkauf bietet ein Verkäufer seine Ware zu einem festen Preis an. Dies erkennen Sie an der Bezeichnung „Sofort Kaufen“ und dem dann dort aufgeführten Festpreis. Nach Betätigung des Buttons „Sofort Kaufen“ wird Ihnen in einem sich neu öffnenden Fenster zunächst die Art und Menge der Ware sowie dessen Preis angezeigt und Sie werden aufgefordert, den beabsichtigten Vertragsschluss zu bestätigen. Erst durch diese weitere Bestätigung kommt ein Vertrag zustande. Bevor Sie also nicht die weitere Kaufbestätigung betätigen, können Sie den Vorgang jederzeit ohne rechtlichen Folgen abbrechen.
Der Verkäufer kann seine zu einem festen Preis angebotene Ware auch mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Kaufinteressenten können dann durch Betätigung dieser Bezeichnung ein Angebot zum Erwerb der Ware (unterhalb des Festpreises) vorschlagen, wozu in dem dafür vorgesehenen Feld eine Preisangabe zu machen und nochmals zu bestätigen ist. Bevor Sie den von Ihnen angegebenen Zahlenwert nochmals bestätigen, können Sie Ihr Angebot jederzeit berichtigen. Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des vorgeschlagenen Preises durch den Verkäufer zustande. Der Verkäufer muss Ihr Angebot nicht annehmen, er kann es jederzeit ablehnen, ihnen aber auch einen Gegenangebot unterbreiten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen gemachten Preisangebote 48 Stunden bindend sind.
Weitere Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay entnehmen, die Sie auf der Startseite unten unter der Bezeichnung "AGB" finden.
Siehe auch http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
3. Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht. Die Vertragssprache ist deutsch.