Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien
Nach dem Batteriegesetz (BattG) dürfen Batterien nicht über den Hausmüll
entsorgt werden.
Sie sind als Endnutzer daher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
verpflichtet. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit fest eingebauten Altbatterien)
verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art
beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt
haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden (isolieren Sie dann bitte die Pole für den Postversand zur
Vermeidung von Brandgefahr) oder direkt an unserem Versandlager unter der
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Nadine
Heinrich
Wustrower
Str 33
13051
Berlin
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen
besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die
chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht
"Cd" für Cadmium,
"Pb" steht für Blei und "Hg" für Quecksilber.
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