1K Acryl Basis Autolack spritzfertig
0,5 Liter
- spritzfertig eingestellt
- 500 ml
- 1K Basislack
- schnell trocken
- Acryl Basis
- kein Wasserlack
- frisch angemischt
- verarbeitungsfertig
- kundenspezifische Anfertigung
- es wird ohne Angabe immer die Standard Nuance gemischt
-
Verarbeitung: 2 Schichten voll lackieren anschließend ausnebeln,
zwischen den Schichten ca. 5 min ablüften lassen, Gesamttrocknung ca. 15
min, danach mit Klarlack versiegeln
- mit Spritzpistole Düse 1,2 mm - 1,4 mm zu verarbeiten
- Farbe vor gebrauch gut aufrühren und Farbton prüfen
- bei 3-Schicht Lacken wird immer der Effektgang (3. Schicht) gemischt, den Grundton bitte seperat bestellen
- mit Kauf erkennen sie die aktuelle VOC Verordnung an
Bild
nur Symbolisch. Andere Gebindegrößen, Zusatzartikel oder Zubehör sind
nicht enthalten. Artikel und Menge nur laut Beschreibung
Vorschriften zur VOC Verordnung
Seit dem 1.1.2007 gilt auch für Autolack Hersteller + Händler die neue „VOC Verordnung“
(2004 /42 /EC ). Wir müssen uns absichern das Kunden die bei uns einen Lack kaufen , der
nicht
der VOC Vorgabe entspricht, auch nur für Anwendungen eingesetzt wird
die von der VOC Verordnung gennannt werden, wie z. B. die Oldtimer
Restaurierung oder das befüllen von Spraydosen. Produkte die der VOC
Verordung entsprechen werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.
Produkte die die Normen der VOC Verordnung nicht erfüllen dürfen nur für
folgende Anwendungen benutzt werden.
Restaurierung von Oldtimer, Befüllung Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der
Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung
zuständigen
Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst
ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden sowie
Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile, Ausnahme ........
Fahrzeugbereich)
Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur VOC- konforme Produkte für
die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch dafür, dass die eingeschränkt
verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich mit der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut bin und ich von
Lackierladen
Am Feldrain 7
02708 Schönbach
E-Mail: Info@Lackierladen.de
hierüber
ausreichend informiert wurde. Ich bestätige, dass ich die nicht den
jeweiligen VOCGrenzwerten entsprechenden Produkte, die ich von
Lackierladen
Am Feldrain 7
02708 Schönbach
E-Mail: Info@Lackierladen.de
beziehe, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebrauchen
werde. Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Verwendung bei
Lackierladen
Am Feldrain 7
02708 Schönbach
E-Mail: Info@Lackierladen.de
gekauften Artikel geht hiermit auf mich ( Käufer ) über.
Erklärung
Hiermit
erkläre ich (Käufer) in meinem eigenen Namen sowie im Namen des
Subjekts, das ich repräsentiere: Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass
die Präparate von
Lackierladen
Am Feldrain 7
02708 Schönbach
E-Mail: Info@Lackierladen.de
zur
Renovierung von Fahrzeugen, die flüchtige organische Verbindungen in
einer Menge oberhalb des zulässigen Grenzwerts gemäß der Richtlinie 2004
/42 /EC, dem Erlass desWirtschafts- und Arbeitsministers über die
genauen Anforderungen bezüglich der
Beschränkung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen, die infolge der Benutzung
organischer
Lösungsmittel in bestimmten Farben, Lacken, Präparaten zur
Fahrzeugrenovierung entstehen, vom 20. Oktober 2005 (Dz. U. [Poln.
Gesetzblatt] Nr. 216,
Pos.1826) oder anderer
Durchführungsvorschriften enthalten, nach dem 31. Dezember 2006 auf dem
Gebiet der Länder der Europäischen Gemeinschaft nicht mehr im Verkauf
erhältlich sind und nicht mehr zur Reparatur oder Renovierung von
Fahrzeugen verwendet werden dürfen. Dies gilt nicht, falls nachgewiesen
wird, dass sie vor diesem Termin produziert wurden, längstens jedoch
innerhalb der Fristen, die sich aus der o. g. Richtlinie und dem Erlass
oder aus anderen geltenden Ausführungsvorschriften ergeben. Daher
übernehme ich die volle Verantwortung in dem oben genannten Bereich.
Darüber hinaus bin ich (Käufer) mir der Tatsache bewusst, dass Produkte, die die von der
Richtlinie und dem Erlass auferlegten Anforderungen nicht erfüllen, ausschließlich
angewendet oder benutzt werden dürfen, soweit dies aus geltenden Vorschriften hervorgeht
–ausschließlich in den Situationen und zu den Zwecken, die darin bestimmt sind. Dies gilt
insbesondere, wenn diese Produkte ausschließlich in Anlagen angewendet werden, die in der
Verordnung des Umweltministers über die Emissionsstandards aus Anlagen vom 20.
Dezember 2005 genannt werden. Ich übernehme die volle Verantwortung und das Risiko, das
mit dem Verkauf /dem Vertrieb solcher Produkte verbunden ist.