Seit dem 9.
Januar 2016 bestehen gesetzliche Informationspflichten für in der EU
niedergelassene Unternehmer,
die
Online-Kaufverträge eingehen (also z.B. auf eBay handeln) zur
Online-Streitbeilegung („ODR-Verordnung“).
Nach Art. 14
der oben genannten EU-Verordnung sind gewerbliche Verkäufer auf eBay
verpflichtet,
einen Link
zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU, leicht zugänglich, zur
Verfügung zu stellen.
Diesen Link
finden Sie hier: Online-Streitbeilegungsplattform
der EU