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Porsche-Buggy passend für diverse Posche Modelle. Neupreis lag bei ca. 1000 Euro. Normale Gebrauchsspuren. Am hinteren Teil der Rückenlehne des Buggys ist ein Plastikclip abgebrochen (müsste neu bestellt werden), der eigentlich für die Festsetzung der Rückenlehne benötigt wird. Wir haben das Problem durch einen einfachen Knoten gelöst. Der Buggy ist daher voll einsatzfähig. Zu dem Buggy geben wir dem Käufer außerdem einen original Porsche Wintersack, der auf einem der Fotos abgebildet ist. Unser Sohn ist aus dem Buggy-Alter raus und daher können wir diesen massiven Buggy nicht mehr gebrauchen. Wie auf einem der anderen Fotos zu erkennen, kann der Buggy sehr kompakt zerlegt (geklappt) werden. Rechtliche Hinweise:

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Achtung Spaßbieter:

Personen die nur zum Spaß undohne Kaufabsicht mit bieten, Ihren Pflichten des zustande gekommenen Vertragesnicht einhalten bzw. nicht nachkommen und den gebotenen Betrag nicht zahlenmüssen eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Höchstgebotes als Schadensersatzleisten.

19.2.2006 AG Bremen v. (Az. 16C 168/05), Vertragsstrafen für sog. Spaßbieter zulässig. Das AG Bremen hatentschieden, dass es für Nichtunternehmer zulässig ist, für den Fall desSpaßbietens eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent des Auktionspreises zuvereinbaren. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass jemand der seineAccount-Daten an Dritte weitergibt, für die von diesem geschlossenen Verträgewegen des gesetzten Rechtscheins haftet (vgl. Anscheinsvollmacht).

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