Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende
Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten
Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern
(Endnutzer):
1. Unentgeltliche
Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen
nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet
werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im
Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur
Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden
Adresse unentgeltlich abgeben:
Handelsagentur Denise Lamberty, Friedrichstr. 298, 42551 Velbert
2. Bedeutung der
Batteriesymbole Batterien sind mit
dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (§ 17 Abs. 1
Batteriegesetz)
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den
Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die
chemische Bezeichnung (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz) des jeweils eingesetzten
Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für
Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
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