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Das Grauen ist wieder da
im Wald zu Chlubendorf im November

Zur Versteigerung gelangt eine Karte für die 
HNDG
für eine Gruppe bestehend aus maximal 6 Personen.

Startdatum: Samstag 11.November 2017
Startzeit: zwischen 20:15 und 21:00 Uhr


Nach erfolgreicher Ersteigerung und Bezahlung wird mit dem Teamleader der Gruppe Kontakt aufgenommen.
Bitte die Spielregeln bzw. Teilnahmebedingungen laut Homepage (www.nachtdesgrauens.at/) bzw. Facebook (https://www.facebook.com/nachtdesgrauens/) beachten.

Dies ist eine offizielle Versteigerung vom Veranstalter!

Die Legende:
 Es wird das Jahr 1350 mit der 11. Historie geschrieben.


Wolff, der Sohn des Dorfschmieds und Walpurgis, die liebliche Tochter des Kuhhirten im Dorf, sind sich hold und wollen sich trauen lassen. Der Dorfpfaff willigt ein und tut ihnen kund, dass er das Aufgebot an den Schultheiß melden muss. Eine Woche vor der Hochzeit bringt ein Bote des Schultheiß zwei Punzen Zinswein und erklärt, dass sein Herr persönlich an der Vermählung teilnehmen und die folgend Nacht als Rechthaber nach dem seit ewigen Zeiten existenten Ius primae noctis, dem „Recht der ersten Nacht“ mit der schönen Maid verbringen wird.

Die Brautleut sind voll Gram und der Bräutigam bittet den Bannherren, diese Bürde von ihnen zu nehmen und nach Bezahlung des von ihm festzusetzenden Stechgroschens, von seinem Ansinnen abzulassen.

Wie es das Landrecht besagt, muss der Schultheiß auf diesen Handel eingehen. Da er daheim ein zankend Weib hat, ihm die Maid ob ihrer Wohlgestalt bereits aufgefallen und er von ihrer Anmut angetan ist, ist er nicht gewillt, auf die bevorstehende Gelüstlichkeit zu verzichten. So setzt er den Stechgroschen mit drei Batzen edlem Gold, jeder so groß wie eine Nuss, fest.

Die einander Versprochenen sind verzagt, denn niemand im Dorf ist so reich, dass er ihnen drei Goldbatzen leihen könnte. Aber angeblich soll es im nahen Convent eine alte Schrift geben, die den Untröstlichen zur Hilfe gereichen könnte.