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Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen,
die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie
gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen
Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von
Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden
Adresse unentgeltlich abgeben: MopedETH, Fronstein 5, 99189 Walschleben
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zur Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.
*) Sämtlich genannten Markennamen, Warenzeichen und Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die Nennung dieser dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung der Zubehör- oder Ersatzteile aus unserem Sortiment für die passenden Fahrzeuge und Fahrzeugtypen. Lizenznehmer der eingetragenen Marke "SIMSON" ist die Firma MZA (Meyer Zweiradtechnik Ahnatal GmbH), welcher das alleinige Benutzungsrecht der Marke zusteht. Die Nennung der Marke "SIMSON" dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung der Zubehör- oder Ersatzteile aus unserem Sortiment für die passenden Fahrzeuge und Fahrzeugtypen. Inhaber der Marke "MZ" ist die Firma FEZ Farzeugteile GmbH, welcher das alleinige Benutzungsrecht der Marke zusteht. Die Nennung der Marke "MZ" dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung der Zubehör- oder Ersatzteile aus unserem Sortiment für die passenden Fahrzeuge und Fahrzeugtypen.