Pool Solarfolien
  • Umweltfreundliches und sparsames Aufheizen des Wassers durch die Energie der Sonne
  • Wirkt auch als Wärmedämmung für bereits erwärmtes Wasser
  • Schwimmt auf der Wasseroberfläche
  • Schützt den Pool vor Verunreinigungen und verringert die Verdunstung des Wassers
  • Erhältlich in verschiedenen Größen
Artikelbeschreibung

Mit der Pool-Solarfolie von Arebos gehört kaltes Wasser der Vergangenheit an. Die Folie wird mit der Noppenseite auf das Wasser gelegt. Einfallendes Licht wird in der Folge in Wärme umgewandelt. Da die Folie auch als Wärmedämmung dient, wird die gespeicherte Wärme nur in geringen Dosen abgegeben. Somit ist auch das Betreiben einer externen Poolheizung effizienter.

Die Solarfolie erhalten Sie in verschiedenen Größen und Formen.

Technische Daten
  • Farbe: blau
  • Material: PE (Polyethylen)
  • Materialstärke: 400 μm
  • Maße:
    • Rund Durchmesser: 3,60 m
    • Rund Durchmesser: 5 m
    • Eckig: 6 x 4 m
    • Eckig: 8 x 5 m
  • Marke: Arebos
  • Hersteller: Canbolat Vertriebs GmbH
  • Lieferumfang: 1x Solarfolie nach Wahl
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2024-06-05 16:23 - 113199323860

Information zur fachgerechten Entsorgung von Batterien

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Durch das Mülleimersymbol werden schadstoffhaltige Batterien gekennzeichnet sowie der Umstand, dass Batterien nicht über den Hausmüll, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden:

Anschrift:

Canbolat Vertriebs GmbH
Gneisenaustraße 10-11
97074 Würzburg

Chemische Bezeichnung:
In der Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden.
Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien;
"Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten
[ §9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. §10 Abs. 3] Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.


Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt.
Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.


Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Komunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.

Der Kunde ist eigens dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten gelöscht werden

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