Philips Konturenschneider, Scherkopf, Messerblock für Philips Haarschneidegerät, Bartschneider, Rasierer, Rasierapparat. Ersatzteil Teilenummer 420303551660. Trimmen Sie mit dem 15mm Konturenschneider Gesicht, Hals und Koteletten, um Ihren Look zu vervollständigen. Erhalten Sie klare, scharfe Linien an den Rändern Ihres Bartes. Philips Konturenschneider schmal für folgende Bart- und Haarschneider: - Philips QC5010 - Philips QC5050 - Philips QC5070 - Philips QC5090 - Philips QC5099 Norelco, Konturenmesser, Konturenschereinheit, Shaver-Parts, Schereinheit, Rasierkopf, Ersatzscherkopf, Rasierapparat, Rasierer, Shaving Head, Schermesser, Klingenblock, Haarschneidemaschine, Messerkopf, Langhaarschneider, Schereinheit, Haircutter cutter head, blade block, blade head, aw, Hair trimmer, cutter assy, aw, Schneidsatz, Ersatzschneidekopf, Trimmer, Bart, AW, Haare schneiden, Haartrimmer, Ersatzmesser, Klinge, cutter, Schneidsystem, Bart-/Haarschneider, Ersatzmesser, Schereinheit, single-system, Schneideeinheit, Messereinheit |
Abmessungen Akku-Form: Akku-Höhe / Ø: mm kürze Seite: mm längere Seite: mm |
Lieferung Je nach Bestellmenge, Akku-Typ, Abmessung und Zielregion versenden wir als Deutsche Post oder PIN Mail/ TNT Brief, Warensendung oder DPD bzw. DHL Paket. Die Rechnung mit ausgew. MwSt. liegt unseren Sendungen immer bei. |
akku-wechsel weist den Kunden auf den Inhalt der §§ 17 und 18 des Batteriegesetzes hin:
1. Der Endnutzer dieser Batterien und Akkus ist zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet.
2. Der Kunde kann seine Batterien und Akkus nach Gebrauch bei uns oder im Handel unentgeltlich zurückgeben. Dies kann entweder vor Ort geschehen oder der Kunde kann uns die Batterien und Akkus unter nachstehender Adresse zurückschicken:
akku-wechsel
Buckower Chaussee 148
12305 Berlin
3. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Absatz 1 Batteriegesetz) bedeutet, dass die Entsorgung von Batterien und Akkus über den Hausmüll gesetzlich verboten ist. Auf Batterien und Akkus finden sich die chemischen Zeichen „Hg“ (Quecksilber), „Cd“ (Cadmium) und „Pb“ (Blei) (§ 17 Absatz 3 Batteriegesetz). Bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, 0,002 Masseprozent Cadmium oder 0,004 Masseprozent Blei müssen Batterien und Akkus mit den Symbolen „Hg“, „Cd“ und „Pb“ gekennzeichnet sein.
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