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1 Liter 2-Schicht spritzfertigen Basislack

Perlcolor in dem Farbton Sandgold

Nach Ablüften muß der Basislack mit 2 K Klarlack überlackiert werden

Foto ähnlich

Regeln zur VOC Verordnung

 

Seit dem 1.1.2007 gilt auch für Autolack Händler die „VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). Wir müssen uns absichern das Kunden die bei uns zum Beispiel einen Lack der nicht den VOC Vorgabe entspricht auch nur für Anwendungen eingesetzt wird die von der VOC Verordnung gennannt werden, wie zum Beispiel die Oldtimer Restaurierung oder das befüllen von Spraydosen.

Produkte die der VOC Verordung entsprechen werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.

Produkte die die Normen der VOC Verordnung nicht erfüllen dürfen nur für folgende Anwendungen benutzt werden.

Restaurierung von Oldtimer Befüllung Aerosol-Spraydosen Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug)

Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden.

Hiermit bestätige ich, dass ich mit der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut bin und ich von der Fa Harald Braune 01217 Dresden hierüber ausreichend informiert wurde. Ich bestätige, dass ich die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte, die ich von der Fa Harald Braune 01217 Dresden beziehe, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebraucht werden.

Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Verwendung der bei der Fa Harald Braune 01217 Dresden Paradiesstrasse 12  gekauften Artikel geht hiermit auf mich über.

Fa. Harald Braune

012117 Dresden

Paradiesstrasse 12

 

Inhaber Harald Braune

 

USt-ID Nr  DE 140311357 

Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf ausdrücklich, dass er Kenntnis von der ChemVOCFarbV  hat und das erworbene Produkt unter die Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 3 ChemVOCFarbV fällt.

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Am 16.04.09 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Verpackungsverordnung: Freistellungvertrag mit der Firma Landbell AG Rheinstraße 55116 Mainz