Garantieerklärung Seibel®
Seibel® (Andreas Seibel, An der Flachsbreche 15, 57319 Bad Berleburg) übernimmt gegenüber Erst-Verbrauchern auf das angebotene Produkt eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Erst-Verbraucher“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von Seibel® erworben hat.
Seibel® garantiert Erst-Verbrauchern, dass die unter der Garantie vertriebenen Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Hierbei ist der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt maßgeblich. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Garantiedauer ergibt sich aus der Angabe im Angebot. Die Garantieleistung von Seibel® erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Treten während des Zeitraums der Garantiedauer Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler auf, gewährt Seibel® als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware
Die Rechte aus der Garantie kann der Erst-Verbraucher durch Fehleranzeige per Mail, Brief oder Fax gegenüber Seibel® geltend machen, die innerhalb der Garantiefrist bei Seibel® eingehen muss. Die entsprechenden Kontaktdaten von Seibel® finden Sie weiter unten in diesem Angebot im Kasten „Rechtliche Informationen des Verkäufers“. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass der Erst-Verbraucher den Garantiefall innerhalb von zwei Monaten bei Seibel® anzeigt, nachdem er den Fehler am Produkt erkannt hat. Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Seibel® die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird, wobei für die Einhaltung der Garantiefrist ausschließlich der Eingang der Fehleranzeige maßgeblich ist. Für die Beantragung der Garantieleistung muss eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beigelegt werden.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für den Erst-Verbraucher frachtfrei. Verauslagte Versandkosten werden in diesem Fall durch Seibel® erstattet.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.