Als Restmüll (in der Schweiz: Kehricht) wird in erster Linie die Zusammenführung aller Abfallfraktionen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Leichtverpackungen, Altholz etc.) in den dafür vorgesehenen Behältern (Restmülltonnen, Restmüllcontainern, öffentliche Mülleimer etc.) verstanden, welche durch Komplikationen oder menschlicher Faulheit nicht zu trennen waren. Im weiteren Sinne gilt, dass nicht-wiederverwertbare bzw. verunreinigte Stoffe direkt als Restmüll zu werten sind, da diese nicht zugeordnet werden können. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge, die originär zum Restmüll gehören. Dieses Dokument der Zeitgeschichte gehört sicherlich nicht dazu:  

campaigns No.2 January February 1976 Sammlung Franz Gauker