Bitte, beim Kauf von mehreren Artikeln, immer vor Abschluss der Kaufabwicklung den Gesamtbetrag anfordern oder warten bis ich Ihnen eine Rechnung schicke. Ansonsten kann KEIN VERSANDRABATT GEWÄHRT WERDEN
Wenn Sie den/die Artikel ersteigert/gekauft haben, gehen Sie nach § 433 ABS. 2 BGB einen Kaufvertrag ein, wodurch der Verkäufer zwingend den Anspruch auf den Kaufpreis hat.