Und hier das 'Bababa' falls es jemand noch nicht weiß:
ich bin nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht aus.
Die Angaben über den angebotenen
Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit
Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die
AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um
eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes
handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem
Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt,
gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und
verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe
und Umtausch.
Die
Ware stammt aus Privatbesitz und nicht aus Unterschlagung oder
Diebstahl. Laut EU-Recht wird die Ware von mir als Privathändler
verkauft und nicht zurückgenommen.
Aufgrund
des neuen EU-Rechts gelten folgende Bedingungen: Bei diesem Verkauf
handelt es sich um einen Kaufvertrag von Privat an Privat nach §13
BGB. Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung,
Garantie und Rücknahme. Gemäß § 447 BGB gilt, das mit Übergabe
an den Versand die Gefahr auf den Käufer übergeht. Laut dem neuen
EU-Recht soll dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen,
ansonsten haftet der Verkäufer ein ganzes Jahr für die verkaufte
Ware.
Der Markenname und die Beschreibungsdetails sind
Eigentum des Rechtsinhabers und werden von mir nur verwendet, weil er
Bestandteil des Produktes ist und die Qualität kennzeichnet.
Wenn
Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie nicht bieten ;) ;) ;) ;)